top of page
transkleve.png
gradient.jpg

Wir erledigen alles. Mit dem Ingenieur-Gutachter erhalten Sie ein hochwertiges, belastbares Schadengutachten.

Unverschuldeter Unfall: Was tun?

Alles erledigt bei uns.

LOGO BURAK ISIK.jpg

Bei einem fremdverschuldeten Unfall wissen die meisten Betroffenen nicht, was getan werden muss. Die Verunsicherung ist mehr als präsent.

 

Da springen wir mit unserer Expertise ein. Denn neben unserem Erstmotto "fundiertes gutachten" möchten wir eines: Eine transparente, ehrliche Unfallberatung. Denn nur so können wir zufriedene Kunden entlassen. Darum beraten wir kostenlos und unverbindlich Ihre individuelle Unfallsituation und skizzieren den für Sie bestmöglichen Weg.

Sie werden nicht glauben, welche Rechte Ihnen zustehen.

Nach einem fremdverschuldeten Unfall ist der Unfallgegner (und seine KFZ-Versicherung) aus dem Zivilgesetz dazu verpflichtet, alle unmittelbaren und mittelbaren Unfallschäden zu ersetzen.

 

Das Gesetz sagt: Der Geschädigte muss so gestellt werden, als ob der Unfall nie stattgefunden hat!

Bei einem unverschuldeten Unfall ist folgendes zu tun:

  • Am Unfallort: Beweise sichern, Fotos von beiden KFZ machen

  • Polizei rufen oder Personalien austauschen

  • Uns für eine kostenlose Begutachtung beauftragen

  • Abstand vor dem "Zentralnotruf der Autoversicherer"

  • Fahrzeug begutachten lassen

  • Ermittlung Fahrzeugschaden (Total- oder Reparaturschaden)

  • Schadenbetrag und alle anderen Rechte geltendmachen

  • Bei Gegenwind: Mit unseren Rechtsexperten wehren

158575-100.png

Das beste: Wir sind kostenlos bei unverschuldeten Unfällen.

Bei klaren Fällen verlangen wir keine Zahlung von Ihnen, sondern erhalten unsere Kosten von der gegnerischen KFZ-Versicherung. So genießen Sie ohne Vorkassenleistung unsere umfangreichen Leistungen - von A bis Z.

Anker 2
gradient.jpg

Wir beraten bei allen Fragen!

Unverschuldeter Unfall?

ezgif-7-ee896fae66a8.gif

Mo-Sa 9-22h

LOGO BURAK ISIK.jpg

KFZ-Gutachter

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Begutachtung für NRW und Umgebung. Umfassende Betreuung bis zur Geldauszahlung. 

* Bei unverschuldeten, klaren Unfällen verlangt der Gutachter keine Anzahlung. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch Ihre  Gutachterkosten, zusätzlich und ergänzend zu Ihrem Unfallschaden. 

Unsere Dienste

▸ Online-Unfallberater

▸ Bearbeitungsstand

▸ Juristische Betreuung

▸ 24h Anfahrt in NRW

▸ Gutachten in 24h

Wir fahren zu Ihnen:

▸ Gladbeck

▸ Dinslaken

▸ Oberhausen

▸ Kamp-Lintfort

▸ Wesel

▸ Voerde

▸ Essen

▸ Herne

▸ Gelsenkirchen

▸ Bochum

▸ Düsseldorf

▸ Köln

▸ Hilden

▸ Duisburg

▸ Dortmund

▸ Bottrop

▸ Herten

Einsatzgebiet

Hügelstraße 64 

45968 Gladbeck

 

Telefon: 0162 78 36 230

info@kfzgutachter-isik.de

www.kfzgutachter-isik.de

Öffnungszeiten 

Mo - Sa 9-22 Uhr

sterneklein220.png

.

Konzept, Design, Umsetzung, Coding:

circum-design.de

bottom of page